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Donnerstag, 18. Juni 2009

090618 Beratung Sanierungsförderung

  • Doppelter Fördertopf ist bald, spätestens wahrscheinlich in zwei Monaten leer
  • Ab Zusage hat man 1 Jahr Zeit, ausnahmsweise kann 1/2 Jahr verlängert werden
  • Wird ein doppelter Förderbeitrag gewährt (Konjunkturzuschlag), so müssen diese Projekte bis Ende 2010 fertig sein, sonst fallen sie zurück in das reguläre Förderprogramm
  • Das Geld wird bei Abnahme (Ende Projekt) ausgezahlt
  • Schnellschüsse werden meistens teurer
  • Taktisch können wir das Gesuch erst kurz vor Baubeginn eingeben, um Zeit zu gewinnen
  • Es darf NICHTS vor der Zusage begonnen werden (ausser Anatomie)
  • Unbedingt Ersatz von Elektrospeicherofen eingeben (mache ich noch diese Woche). Rückbau? Umbau? Rückbau professionell teuer. Umbau benötigt man Hochtemperaturquelle.
  • Wahrscheinlich macht die Gesamteingabe am meisten Sinn, viele andere Varianten gibt es nicht und Partitionierung wäre zu teuer
  • Kosten/Nutzen Rechnung aufstellen (ungefähre Fördergelder herausfinden): a) Fokus auf Subventionierung (i.e. Hülle), dafür Vernachlässigung der frühen Vermietbarkeit oder b) Fokus auf frühe Vermietbarkeit, dafür Verwerfen der Subventionen
  • Threshold für Subventionen SIA 380.1 + 10% (sprich 10% schlechter als Neubau). Zur Berechnung gibt es Tools. Je mehr unterhalb man von dem ist, desto mehr Kohle gibt es.
  • Aufteilung Gebäude egal, Restausbau 199A egal, einfach Remise nicht förderbar, da nie Wohnraum
  • Förderung und Bagesuch laufen völlig unabhängig voneinander
  • Zur Abnahme reicht es, wenn das Zeug montiert ist. Bei Dämmung muss Verputz noch nicht fertig sein, bei Heizung müssen Brenner und Speicher aufgestellt sein (bzw. Solarpanels auf dem Dach)

Dienstag, 10. März 2009

Energie Merkblatt Essay

Ciao Ragazzi!

Danke! Die meisten kenn ich schon. Die findest Du unter archas.blogspot.com am rechten Rand. Ton Ten kenn ich jetzt aber noch nicht. Mal schauen, ob der brauchbar ist.

Das Problem an den meisten Merkblättern ist die Flachheit der Informationen. Das hat Julien mit dem Kommentar

Fazit: Die gleichen Merkblätter überall. Bei Kantonen, Gemeinden, etc. Die meisten von Energie-Schweiz. - Zwischendurch einige Ausnahmen, zB. coole Kampagnen vom Amt für Umwelt in Basel, da und dort etwas Spezielleres. Die Merkblätter sind schon gut aber die relevanten Details oder Lösungen zu technischen Schwierigkeiten findet man da nicht oder immer ins allgemeine Verdünnt.

ziemlich gut erfasst. Da die Merkblätter den allgemeinen Fall abdecken müssen, bleiben die immer recht Vage. Fachliteratur ist da besser, zum Beispiel der Neufert, denn: Es ist eigentlich immer das Gleiche, was die meisten Energie pdfs einem mitteilen wollen (und was dem naturwissenschaftlich studierten von Anfang an klar ist): Die Wärme muss in der Hütte bleiben. Das gilt sowohl für Heizsysteme auf Verbrennunsbasis (wenig Abwärme), Abwasser (Wärmepumpe für Hausabwasser), und Isolation (gute Dämmung, keine Wärmebrücken), etc. Der Rest muss einfach Energie-effizient sein.

Zum Klimarappen habe ich mich sehr früh schon erkundigt und auch schon mal geäussert: Es werden nur Häuser subventioniert, die nicht CO2-neutral sind. Meins ist neutral, weil Strom in der Schweis aus Wasser und Atom gewonnen wird und Holz nachwächst. Klar könnte man da anders argumentieren und sagen, dass der CO2-freie Strom, der durch die verbesserte Effizienz meiner Hütte frei würde, dann Verbrauchern zugute kommen könnte, welche zuvor ihre Compis mit polnischem Braunkohlestrom betrieben haben, aber das lässt Klimarappen nicht gelten:

Die Stromproduktion in der Schweiz ist nahezu CO2-neutral und trotz der Tatsache, dass wir Strom aus dem Ausland beziehen, dessen Bereitstellung teilweise CO2 verursacht, gilt die Schweiz im Kyoto-Protokoll als sauber, was Strom anbetrifft. Konkret heisst das, dass der Bund in diesem Bereich nicht dazu verpflichtet wurde, CO2 zu reduzieren. Folglich können wir CO2-Reduktionen, welche aus Sanierungen von mit Strom beheizten Objekten resultieren, gegenüber der Kyoto-Kommission auch nicht geltend machen in Sinn von 'mit einem Gebäude, welche schon CO2-neutral ist, lässt sich keine Reduktion erwirken'.

Vielleicht ist der Klimarappen ein Spalter oder ein Esel? Wie auch immer: Nach diesem Marathon werde ich mich nun umfassend vom Kanton beraten lassen, mit welchen Methoden ich an den kantonalen Fördertopf rankomme bzw was für Systeme sich für mein Projekt eignen. Dazu muss ich mal in Chur vorbei, denn gerade mit der etappenweisen Renovation/Ausbau, zwei Parteien, viel selber machen hat man schon wieder das Problem, dass man nicht in den einfachen Fall eines Einfamilienhausneubaus passt, was sofort alles verkompliziert.

Was für ein Essay. Apropos Hina: Ich habe Dir jetzt eine Einladung für das Weblog geschickt, dann kannst Du dir die Notizen auch mal anschauen.

Gruass
u

Montag, 9. März 2009

Baugesuch/Baubewilligung

Kontakt:

Cumischiun da fabrica
Chasper Alexander Felix
079-310 92 55
fabrica@sent-online.ch

Baugesuchsformular: http://www.sent-online.ch/organisaziun/publicaziuns_ufficialas/formulars/formular_fabrica.pdf

Vorgehen:
  1. Eine ungefähre Auflistung der gewünschten Änderungen erstellen (s.u.).
  2. Kontakt aufnehmen (ok) und fragen, was für ein Umbaugesuch nötig ist.
  3. Daten und Pläne generieren.
  4. Iterieren
Fragen:
  • Was gibt es für Energieförderungsprogramme (Sanierung, Nachhaltige Systeme, ...) in der Gemeinde Sent? Kombination mit Kantonaler Förderung? Keine. Sent unterstützt Minergiestandards, das wird bei Bewilligungen erleichternd berücksichtigt.
  • Denkmalschutz und Fassadensanierung/Dämmung? Das Haus ist "gelb", das heisst "erhaltenswert". Das heisst, dass Proportionen vom Haus nicht zu stark verändert werden dürfen. Bei Fenstern werden wahrscheinlich nicht riesige Glaswände genehmigt. Die Fassade hingegen ist höchstwahrscheinlich nicht wertvoll (jüngere Sgrafits), insofern sollte einer Aussendämmung nichts im Wege stehen.
  • Solarkollektoren? Im Falle dieses Hauses wahrscheinlich kein Problem.
  • Berliner Architekt? Bauherrensache, also kein Problem.
  • Gerüst bei Fassadenrenovation Archas: Strasse? Kein Problem. Gerüst muss wahrscheinlich einfach kragend sein (2.5m ü.G.).
  • Alte Pläne von Archas 199 (von früheren Baugesuchen)? Leider nicht. Evtl. den Architekt vom Umbau 1984 fragen.
Geplante Änderungen:
  • Bergseitige Sanierung gleichzeitig mit
  • Änderung der Treppenführung und
  • Ausnivellierung der Geschosse.
  • Rearrangement der Nutzungen (Bad/Küche/Mietwohnung)
Allgemeine Notizen:
  • Bei sauberer (gute Planung) Baueingabe kann man von ca. 6 Wochen Bewilligungsdauer ausgehen. Viele unserer Renovationen würden zwar mit dem Meldeverfahren (Änderungen im Haus, die keine Nutzungsänderung zur folge haben) abgedeckt, jedoch spart man sich und der Gemeinde viel Arbeit, wenn man das ganze Projekt als Baueingabe einreicht.
  • Strassenseitige Fassadenrenovation vorteilhaft in der Nebensaison und wenn Bauern wenig unterwegs. Das ist aber nicht zwingend, da es die Meliorationswege gibt.
  • Erstwohnungsbau kein Problem, Zweitwohnungsbau tiefe Priorität bei Baubewilligungen.
  • Dämmungsdicke an Strassensituation anpassen. Wieviel Platz? Ausmessen!
  • Dämmung in Grenzbaurechtszone (2.5m) muss mit den angrenzenden Eigentümern abgeklärt werden (das Grundbuchamt stellt ensprechende Verträge aus).
  • Feuerpolizeiliche Bedingungen abklären. Z.B. müssen gemeinsame Eingänge/Fluchtwege von Mehrfamilienhäusern aus nichtbrennbaren Material erstellt werden. Vorgehen: Grobe Planung erstellen und diese mit dem Chef der Feuerpolizei besprechen (Jon Andri Willy, 079 231 03 94, jon.andri.willy@gvg.gr.ch).
  • Zu den Punkten in der Anleitung für die Einreichung von Baugesuchen: Je mehr Informationen vorhanden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit auf Rückfragen -> umso schneller geht das Prozedere. Wichtige Punkte sind: 1, 2, 3 nur bei Dacharbeiten, 4, 5 (vor Baubeginn), 10, 11, 13 (auf Plan einzeichnen, Bestätigung von Grundbuchamt), 15, 16 (wird sowieso für Förderung benötigt).
  • Eine Aufteilung in zwei Projektphasen (bei uns West/Ost oder Vorne/Hinten) ist kein Problem, kostet einfach: Pro Baubewilligung ca 1 Promill der Investitionen (bei kleineren Projekten mehr).
  • Ich besitze jetzt eine Kopie des Baugesetzes von Sent in Romanisch. Die Gemeinde sucht noch nach einer Deutschen Version, ist sich aber nicht sicher, ob es da eine gibt.

Mittwoch, 21. Januar 2009

Förderung Energie-/Wärmetechnischer Sanierungen

  • Bund
  • Gemeindeförderung
  • Kantonsförderung
  • Stiftungen (Klimarappen)
Klimarappen:

"Die Stiftung Klimarappen fördert wärmetechnische Gebäudesanierungen, wenn die Objekte öl- oder gasbeheizt sind..."
www.klimarappen.ch
Damit fällt der Klimarappen schon mal weg, da das Objekt mit Holz und Strom beheizt wird.

Kanton:

"Der Kanton Graubünden gewährt finanzielle Beiträge an umfassende wärmetechnische Gebäudesanierungen. Sofern die Gebäudehülle beitragsberechtigt ist, können auch Förderbeiträge an haustechnische Anlagen (Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Solaranlagen, Komfortlüftungen, Abwärme) ausgerichtet werden." http://www.aev.gr.ch/beitrage/index1.htm

Das Folgende bezieht sich auf die Wärme-/Heiztechnische Sanierung:

"Beitragsgesuche sind rechtzeitig vor Baubeginn den zuständigen Stellen einzureichen. In jedem Fall muss eine Förderzusage vor Baubeginn vorliegen. Art. 16 Bündner Energiegesetz lautet: Beginnt ein Gesuchsteller mit der Ausführung des Vorhabens oder tätigt er Anschaffungen, bevor eine Beitragsverfügung an ihn ergangen ist, werden keine Beiträge gewährt."

Ausserdem gibt es Unterstützung für den Ersatz von Elektrospeicheröfen: http://www.bfe.admin.ch/themen/03644/03646/index.html?lang=de&dossier_id=03696 Achtung: Gesuche können nur bis 30. Juni 2009 eingereicht werden.

Tools:
Treffen mit Frau Clelia Lento:
  • Pläne (Grundrisse, Schnitte)
  • Fotos
  • Frage Betrieb Speicheröfen über Zentralheizung