Cumischiun da fabrica
Chasper Alexander Felix
079-310 92 55
fabrica@sent-online.ch
Baugesuchsformular: http://www.sent-online.ch/organisaziun/publicaziuns_ufficialas/formulars/formular_fabrica.pdf
Vorgehen:
- Eine ungefähre Auflistung der gewünschten Änderungen erstellen (s.u.).
- Kontakt aufnehmen (ok) und fragen, was für ein Umbaugesuch nötig ist.
- Daten und Pläne generieren.
- Iterieren
- Was gibt es für Energieförderungsprogramme (Sanierung, Nachhaltige Systeme, ...) in der Gemeinde Sent? Kombination mit Kantonaler Förderung? Keine. Sent unterstützt Minergiestandards, das wird bei Bewilligungen erleichternd berücksichtigt.
- Denkmalschutz und Fassadensanierung/Dämmung? Das Haus ist "gelb", das heisst "erhaltenswert". Das heisst, dass Proportionen vom Haus nicht zu stark verändert werden dürfen. Bei Fenstern werden wahrscheinlich nicht riesige Glaswände genehmigt. Die Fassade hingegen ist höchstwahrscheinlich nicht wertvoll (jüngere Sgrafits), insofern sollte einer Aussendämmung nichts im Wege stehen.
- Solarkollektoren? Im Falle dieses Hauses wahrscheinlich kein Problem.
- Berliner Architekt? Bauherrensache, also kein Problem.
- Gerüst bei Fassadenrenovation Archas: Strasse? Kein Problem. Gerüst muss wahrscheinlich einfach kragend sein (2.5m ü.G.).
- Alte Pläne von Archas 199 (von früheren Baugesuchen)? Leider nicht. Evtl. den Architekt vom Umbau 1984 fragen.
- Bergseitige Sanierung gleichzeitig mit
- Änderung der Treppenführung und
- Ausnivellierung der Geschosse.
- Rearrangement der Nutzungen (Bad/Küche/Mietwohnung)
- Bei sauberer (gute Planung) Baueingabe kann man von ca. 6 Wochen Bewilligungsdauer ausgehen. Viele unserer Renovationen würden zwar mit dem Meldeverfahren (Änderungen im Haus, die keine Nutzungsänderung zur folge haben) abgedeckt, jedoch spart man sich und der Gemeinde viel Arbeit, wenn man das ganze Projekt als Baueingabe einreicht.
- Strassenseitige Fassadenrenovation vorteilhaft in der Nebensaison und wenn Bauern wenig unterwegs. Das ist aber nicht zwingend, da es die Meliorationswege gibt.
- Erstwohnungsbau kein Problem, Zweitwohnungsbau tiefe Priorität bei Baubewilligungen.
- Dämmungsdicke an Strassensituation anpassen. Wieviel Platz? Ausmessen!
- Dämmung in Grenzbaurechtszone (2.5m) muss mit den angrenzenden Eigentümern abgeklärt werden (das Grundbuchamt stellt ensprechende Verträge aus).
- Feuerpolizeiliche Bedingungen abklären. Z.B. müssen gemeinsame Eingänge/Fluchtwege von Mehrfamilienhäusern aus nichtbrennbaren Material erstellt werden. Vorgehen: Grobe Planung erstellen und diese mit dem Chef der Feuerpolizei besprechen (Jon Andri Willy, 079 231 03 94, jon.andri.willy@gvg.gr.ch).
- Zu den Punkten in der Anleitung für die Einreichung von Baugesuchen: Je mehr Informationen vorhanden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit auf Rückfragen -> umso schneller geht das Prozedere. Wichtige Punkte sind: 1, 2, 3 nur bei Dacharbeiten, 4, 5 (vor Baubeginn), 10, 11, 13 (auf Plan einzeichnen, Bestätigung von Grundbuchamt), 15, 16 (wird sowieso für Förderung benötigt).
- Eine Aufteilung in zwei Projektphasen (bei uns West/Ost oder Vorne/Hinten) ist kein Problem, kostet einfach: Pro Baubewilligung ca 1 Promill der Investitionen (bei kleineren Projekten mehr).
- Ich besitze jetzt eine Kopie des Baugesetzes von Sent in Romanisch. Die Gemeinde sucht noch nach einer Deutschen Version, ist sich aber nicht sicher, ob es da eine gibt.