Grundbetrachtungen:
Vorzufinden ist: ein steinerner Baukörper aus zwei Einheiten: einer älteren (?), i.I. kleineren, gedrängteren, an der Fassade mit kleineren Fenstern, und einer großzügigeren, (etwas höheren Räumen?) mit größeren Fenstern. Der hölzerne, östliche Teil ist ein Annex an die zweite Einheit, besitzt gewisse Eigenständigkeit.
Erster Ansatz: Obige Disposition könnte man zur Grundlage für Planung von BA2 machen: in der Grundrisstruktur dem Prinzip von BA1 folgen, Ähnlichkeiten herstellen (dies kann auch von Nutzen sein für eine spätere Zusammenfassung beider Teile zu einem: es entstünde ein kontinuierliches Raumgefüge).
Außen würde ich diesen Unterscheid zweier sich ähnlicher, in einem übergeordneten Bau zusammengefasster Einheiten über den Unterschied der Fensteröffnungsgrößen subtil herausstreichen, BA2 sollte an der Fassade etwas mehr als heute zu BA1 Fassade hinzuzählbar sein.
Anderer Ansatz: BA2 und "Annex" werden als eine zusammengehörige Einheit betrachtet, die an BA1 andockt, i.I. Grundriss und Raumgestalt unabhängig von BA1, evtl. sogar in bewußtem Gegensatz dazu (BA1 "hist.", BA2 "modern", "kleinteilig", "offen"; Nachteil: die Fassade in ihrer heutigen Gestalt, ja der Baukörper als Ganzes vollzieht diese Unterscheidung bislang nicht nach, der Rahmen für eine Uminterpretierung in diese Richtung scheint bezüglich Gelb-Einstufung nicht allzugroß (?))
Vorstellbar, radikaler als in cls-Ansatz: ein Teil von BA2 wird zu einem offenen, stützenfreien Raum über alle zwei bzw. drei Ebenen (würde wohl zusätzliche Stütz- und Aussteifungsmaßnahmen an den Außenwänden/Rändern erfordern)
Kritische Punkte cls-Ansatz bislang:
tiefe, flache Räume über fast gesamte Haustiefe evtl. kein Gewinn im Begriff von Offenheit, da durch Niedrigkeit und Dunkelheit als drückend empfunden.
Entstehende Raumstruktur folgt eher keinem der obigen Ansätze bezüglich ähnlicher, sich fortsetzender Raumgefüge in BA1 und BA2 oder umgekehrt einer räumlich-strukturell verständlichen Abgrenzung, Gegensätzlichkeit, Unabhängigkeit der beiden Hausabschnitte i.I..
Fragen hinter veschiedenen Ansätzen:
- planen wir funktional und ästhetisch eher zwei unabhängige, nebeneinandergestellte Häuser oder eine zusammenhängende Abfolge sich ähnlicher Teile
- was legt die "historische" Nutzung nahe (was war nun eigentl. die ursprügliche Funktion der Teile?)
- was impliziert die Fassade (Öffnungen, Materialien etc.) mit Blick auf Charakter von BA1 und BA2 im Vergleich?
- ignoriert man die historische Disposition (weil die Anhaltspunkte ohnehin zu vage sind)?
- greift man i.I. Wandfluchten aus BA1 in BA2 auf, setzen sich Raumgrößen ("Rhythmus" gleichgroßer Räume) fort?
- bedarf es - i.F. eines Ansatzes der räumlich-strukturellen Unabhängigkeit von BA1 und BA2 - eines wirklichen Gegensatz-"Prinzips" (etwa stützenlos-offener Raum in BA2 vs. Wandgitter in BA1)?
- auf welchen architektonischen Ebenen trägt sich der Unterschied zwischen BA1 und BA2 aus? Ist es nur ein Unterschied der Materialien oder auch der räumlichen Struktur, sogar des statischen Prinzips? Kleinteiligkeit vs. Großteiligkeit etc.?
- Konstruktion (offene Stützen/Stützenskelett, Massivwände, Leichtbauwände) sollten der jeweiligen Interpretation der Teile und dem Prinzip ihrer Ähnlichkeit oder Eigenständig-/Gegensätzlichkeit folgen
- mehr Helligkeit hat Priorität (Wohnwertsteigerung)
- Verbindung von BA1 und BA2 zu einer großen Wohn-Einheit zu einem späteren Zeitpunkt sollte zum. nicht durch bauabschnittseigene Planungen ausgeschlossen sein