Mittwoch, 11. März 2009

Klimatickets Archas

Frage

Für die unverbesserlichen Flieger in meiner Familie und Freundeskreis könnte man folgendes anbieten: Klimaticket zur CO2-Kompensation bei Subvention der Solar-/Holzheizungsanlage Archas in Sent. Nur wieviel muss man pro kg CO2 zahlen?

Wir suchen den Faktor sFr/kgCO2, also wieviel sFr ist ein eingespartes kg CO2 wert, bzw wieviel muss ein Klimasünder zahlen, um seine Flugsünde durch eine Unterstützung der CO2-freien Heizanlage zu kompensieren? Dazu ersteinmal einige wichtige Daten:

Referenzbrennstoff Erdöl:
  • Energiedichte: w,ρel = 39.5 MJ/kg = 39.5 Ws/kg
  • Dichte: ρ = 0.835 kg/l
  • CO2-Gehalt: C = 2.65 kg/l
Anlage:
  • Solaranlage. 2 Paneele, 5.8m2, Einsparung Erdöl pro Jahr: Vsol = 250l, Preis 10ksFr
  • Stückholzzentralheizung 20kW, Preis 45ksFr inkl. Energiespeicher, Wassererwärmer, Heizgruppen, Wärmeverteilung etc.
  • Lebensdauer beide Anlagenteile: 30 Jahre
  • Die Stückholzzentralheizung läuft primär im Winter (Oktober bis und mit April = 7 Monate) mit jeweils zwei Chargen von je 6h Brenndauer bei Nominalleistung pro Tag.
Lösung

Berechnen wir zuerst die Gesamtenergie pro Jahr, welche von der Stückholzzentralheizung abgegeben wird:

Ejahr = Brenndauer * Nominalleistung = 6h * 2Chargen * 3600 * 7 * 30 * 20kW = 181'440MWs

Damit können wir über die Energiedichte und Dichte das Äquivalent an Erdöl pro Jahr berechnen:

Vholz = Ejahr / (w * ρ) = 5'501l

Zusammen mit dem eingesparten Erdöl der Solaranlage ergibt das

Vtot = Vsol + Vholz = 2'751l

Bei einer Lebensdauer von 30 Jahren sparen wir somit

CO2tot = Vtot * 30 * C = 457'000kg

CO2 ein. Mit diesem Ergebnis und dem Anlagenpreis von 55ksFr kann man nun den Wert eines eingesparten kgs CO2 ermitteln:

sFr/kg = 0.1203

Beispiel

Ein Beispiel aus dem Netz: Flug nach Chile, 14000km, 700l Kerosin, 4410kg CO2 (man kann also 100 mal nach Chile und zurück fliegen oder 30 Jahre ein Zweifamilienhaus heizen) ergibt mit unserem Faktor 530.52sFr. In dem Beispiel, aus dem ich die Flugdaten extrahiert habe kommt man auf 588$ bei CO2-Kompensation mit Bäumen. Wir liegen mit unserer Berechnung nicht allzusehr ab vom Schuss und Bäume sind ja schlussendlich auch wertvoller als Häuser :)

q.e.d.

Nachbemerkungen
  • Die Herstellungsenergie der Anlage wurde vereinfachend vernachlässigt, kann aber mit einem Faktor 1/Lebensdauer skaliert einfach von Ejahr abgezogen werden.
  • Eigentlich müsste man doppelt zahlen: Das erste Mal zur Kompensation, das zweite Mal zur Prävention.
  • Das gleiche gilt natürlich auch für das Auto: 11.5kg CO2 / 100km (Flugzeug 16kg CO2 / 100km).

Dienstag, 10. März 2009

Stüva

Todo:
  1. Restauration Wand (Feinschliff, Ersetzen morscher Teile, Füllen v. Fugen & Astlöchern)
  2. Restauration Decke (Grobschliff, Feinschliff)
  3. Decke stützen, Balken herausnehmen, neuen Balken - einseitig passend gekröpft, anderseitig unsichtbar gelascht (evtl. mit Metall) einsetzen.
  4. Elektrik einziehen
  5. Pigna: Zweite Zementschicht mit Metallgitter
  6. Pigna und Pignarückwand: Verputz
  7. Rahmen für Pignarückwand
  8. Boden Schleifen und versiegeln
  9. Türe bestellen und einbauen
  10. Holz versiegeln
  11. Boden versiegeln
Done:
  • Teppich entfernen
  • Büffet entfernen
  • Zierleisten entfernen
  • Paneele entfernen
  • Pigna entkacheln
  • Pigna Zementschicht 1
  • Restauration Wand (Grobhobeln, Feinhobeln, Grobschliff)
  • Restauration Decke (Grobhobeln, Feinhobeln)

Energie Merkblatt Essay

Ciao Ragazzi!

Danke! Die meisten kenn ich schon. Die findest Du unter archas.blogspot.com am rechten Rand. Ton Ten kenn ich jetzt aber noch nicht. Mal schauen, ob der brauchbar ist.

Das Problem an den meisten Merkblättern ist die Flachheit der Informationen. Das hat Julien mit dem Kommentar

Fazit: Die gleichen Merkblätter überall. Bei Kantonen, Gemeinden, etc. Die meisten von Energie-Schweiz. - Zwischendurch einige Ausnahmen, zB. coole Kampagnen vom Amt für Umwelt in Basel, da und dort etwas Spezielleres. Die Merkblätter sind schon gut aber die relevanten Details oder Lösungen zu technischen Schwierigkeiten findet man da nicht oder immer ins allgemeine Verdünnt.

ziemlich gut erfasst. Da die Merkblätter den allgemeinen Fall abdecken müssen, bleiben die immer recht Vage. Fachliteratur ist da besser, zum Beispiel der Neufert, denn: Es ist eigentlich immer das Gleiche, was die meisten Energie pdfs einem mitteilen wollen (und was dem naturwissenschaftlich studierten von Anfang an klar ist): Die Wärme muss in der Hütte bleiben. Das gilt sowohl für Heizsysteme auf Verbrennunsbasis (wenig Abwärme), Abwasser (Wärmepumpe für Hausabwasser), und Isolation (gute Dämmung, keine Wärmebrücken), etc. Der Rest muss einfach Energie-effizient sein.

Zum Klimarappen habe ich mich sehr früh schon erkundigt und auch schon mal geäussert: Es werden nur Häuser subventioniert, die nicht CO2-neutral sind. Meins ist neutral, weil Strom in der Schweis aus Wasser und Atom gewonnen wird und Holz nachwächst. Klar könnte man da anders argumentieren und sagen, dass der CO2-freie Strom, der durch die verbesserte Effizienz meiner Hütte frei würde, dann Verbrauchern zugute kommen könnte, welche zuvor ihre Compis mit polnischem Braunkohlestrom betrieben haben, aber das lässt Klimarappen nicht gelten:

Die Stromproduktion in der Schweiz ist nahezu CO2-neutral und trotz der Tatsache, dass wir Strom aus dem Ausland beziehen, dessen Bereitstellung teilweise CO2 verursacht, gilt die Schweiz im Kyoto-Protokoll als sauber, was Strom anbetrifft. Konkret heisst das, dass der Bund in diesem Bereich nicht dazu verpflichtet wurde, CO2 zu reduzieren. Folglich können wir CO2-Reduktionen, welche aus Sanierungen von mit Strom beheizten Objekten resultieren, gegenüber der Kyoto-Kommission auch nicht geltend machen in Sinn von 'mit einem Gebäude, welche schon CO2-neutral ist, lässt sich keine Reduktion erwirken'.

Vielleicht ist der Klimarappen ein Spalter oder ein Esel? Wie auch immer: Nach diesem Marathon werde ich mich nun umfassend vom Kanton beraten lassen, mit welchen Methoden ich an den kantonalen Fördertopf rankomme bzw was für Systeme sich für mein Projekt eignen. Dazu muss ich mal in Chur vorbei, denn gerade mit der etappenweisen Renovation/Ausbau, zwei Parteien, viel selber machen hat man schon wieder das Problem, dass man nicht in den einfachen Fall eines Einfamilienhausneubaus passt, was sofort alles verkompliziert.

Was für ein Essay. Apropos Hina: Ich habe Dir jetzt eine Einladung für das Weblog geschickt, dann kannst Du dir die Notizen auch mal anschauen.

Gruass
u

Heizung

Beim BFE findet man natürlich wieder lustige Merkblätter... aber hier einige Produkte
Der Vorteil dieser Systeme liegt in ihrer einfachen Bedienung und Effizienz, desweiteren können diese Systeme einfach mit Solarkollektoren kombiniert werden.

Schornsteine
  • Edelstahlkamin ca 8-9 m
  • Roberto hat Edelstahlrohr eingeführt und mit Glimmer aufgefüllt.

Montag, 9. März 2009

Baugesuch/Baubewilligung

Kontakt:

Cumischiun da fabrica
Chasper Alexander Felix
079-310 92 55
fabrica@sent-online.ch

Baugesuchsformular: http://www.sent-online.ch/organisaziun/publicaziuns_ufficialas/formulars/formular_fabrica.pdf

Vorgehen:
  1. Eine ungefähre Auflistung der gewünschten Änderungen erstellen (s.u.).
  2. Kontakt aufnehmen (ok) und fragen, was für ein Umbaugesuch nötig ist.
  3. Daten und Pläne generieren.
  4. Iterieren
Fragen:
  • Was gibt es für Energieförderungsprogramme (Sanierung, Nachhaltige Systeme, ...) in der Gemeinde Sent? Kombination mit Kantonaler Förderung? Keine. Sent unterstützt Minergiestandards, das wird bei Bewilligungen erleichternd berücksichtigt.
  • Denkmalschutz und Fassadensanierung/Dämmung? Das Haus ist "gelb", das heisst "erhaltenswert". Das heisst, dass Proportionen vom Haus nicht zu stark verändert werden dürfen. Bei Fenstern werden wahrscheinlich nicht riesige Glaswände genehmigt. Die Fassade hingegen ist höchstwahrscheinlich nicht wertvoll (jüngere Sgrafits), insofern sollte einer Aussendämmung nichts im Wege stehen.
  • Solarkollektoren? Im Falle dieses Hauses wahrscheinlich kein Problem.
  • Berliner Architekt? Bauherrensache, also kein Problem.
  • Gerüst bei Fassadenrenovation Archas: Strasse? Kein Problem. Gerüst muss wahrscheinlich einfach kragend sein (2.5m ü.G.).
  • Alte Pläne von Archas 199 (von früheren Baugesuchen)? Leider nicht. Evtl. den Architekt vom Umbau 1984 fragen.
Geplante Änderungen:
  • Bergseitige Sanierung gleichzeitig mit
  • Änderung der Treppenführung und
  • Ausnivellierung der Geschosse.
  • Rearrangement der Nutzungen (Bad/Küche/Mietwohnung)
Allgemeine Notizen:
  • Bei sauberer (gute Planung) Baueingabe kann man von ca. 6 Wochen Bewilligungsdauer ausgehen. Viele unserer Renovationen würden zwar mit dem Meldeverfahren (Änderungen im Haus, die keine Nutzungsänderung zur folge haben) abgedeckt, jedoch spart man sich und der Gemeinde viel Arbeit, wenn man das ganze Projekt als Baueingabe einreicht.
  • Strassenseitige Fassadenrenovation vorteilhaft in der Nebensaison und wenn Bauern wenig unterwegs. Das ist aber nicht zwingend, da es die Meliorationswege gibt.
  • Erstwohnungsbau kein Problem, Zweitwohnungsbau tiefe Priorität bei Baubewilligungen.
  • Dämmungsdicke an Strassensituation anpassen. Wieviel Platz? Ausmessen!
  • Dämmung in Grenzbaurechtszone (2.5m) muss mit den angrenzenden Eigentümern abgeklärt werden (das Grundbuchamt stellt ensprechende Verträge aus).
  • Feuerpolizeiliche Bedingungen abklären. Z.B. müssen gemeinsame Eingänge/Fluchtwege von Mehrfamilienhäusern aus nichtbrennbaren Material erstellt werden. Vorgehen: Grobe Planung erstellen und diese mit dem Chef der Feuerpolizei besprechen (Jon Andri Willy, 079 231 03 94, jon.andri.willy@gvg.gr.ch).
  • Zu den Punkten in der Anleitung für die Einreichung von Baugesuchen: Je mehr Informationen vorhanden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit auf Rückfragen -> umso schneller geht das Prozedere. Wichtige Punkte sind: 1, 2, 3 nur bei Dacharbeiten, 4, 5 (vor Baubeginn), 10, 11, 13 (auf Plan einzeichnen, Bestätigung von Grundbuchamt), 15, 16 (wird sowieso für Förderung benötigt).
  • Eine Aufteilung in zwei Projektphasen (bei uns West/Ost oder Vorne/Hinten) ist kein Problem, kostet einfach: Pro Baubewilligung ca 1 Promill der Investitionen (bei kleineren Projekten mehr).
  • Ich besitze jetzt eine Kopie des Baugesetzes von Sent in Romanisch. Die Gemeinde sucht noch nach einer Deutschen Version, ist sich aber nicht sicher, ob es da eine gibt.

Mittwoch, 4. März 2009

A IV - Angaben Miet-/Ferienwohnungen

  • BGF: 59.3m2 (Innenmass)
  • Bad: Badewanne
  • Küche: Keramikkochfelder
  • Grosser Estrich als Stauraum
  • Gemeinschaftsnutzung: Waschküche
  • CO2 neutrale Wohnung (Solar, Stückholz)

B II - Recherche Miet-/Ferienwohnungen

B II a) Ferienwohnungen:
  • Chasa Felix, Sent, 180m2, 5.5 Zi, HS 1550.-, NS 1010.-, ZS 470.-
  • Chasa Liuns, Sent, 160m2, 4.5 Zi, HS 1665.-, NS 1315.-, (ZS 504.-)
Archas 199: 120m2 BGF, 3.5 Zi ohne Lagekoeffizient -> HS 1250.-, NS 986.-, ZS 378.-, Total 31.84ksFr/annum

Hauptsaison (HS) :7 Wochen, Nebensaison (NS): 10 Wochen, Zwischensaison (ZS): 35 Wo

B II b) Mietwohnungen:

  • Sent, Ort unbekannt, 140m2 BGF, 1900.-
Archas 199: 120m2 BGF, 3.5 Zi ohne Lagekoeffizient -> 1630.-, Total 19.56ksFr/annum

Umriss Planungswoche März

A: Planung

i) Statische Lösung "Cube" vorne.
ii) Sanierungsfragen bezgl. Drainage in Zusammenhang mit i)
iii) Knifflige Anknüpfungspunkte isolieren und Lösungsideen sammeln
iv) Genaue Angaben für Miet-/Ferienwohnung sammeln (m^2, Ausstattung, andere Features)
v) Fassaden
vi) Ausbauarbeiten basierend auf Ideen, Bestand, ...
vii) Elektrik
viii) Flur OG und Übergang Bad

B: Recherche

i) Mieterprofil
ii) Marktstudie/Referenzen Mietwohnungen vor Ort


Stockwerksbezeichnungen: UG, EG, OG, DG